03.02.2022
Wichtige Hinweise zur Wiederherstellung der Stromversorgung
Einspeisung in die Niederspannung
Die Ahrtal-Werke weisen darauf hin, dass keine Einspeisung in die Elektrizitätsverteilung des Haushaltsstromnetzes über Steckdosen etc. erfolgen darf. Dies gilt sowohl für Notstromaggregate, als auch für sonstige Stromerzeuger.
Zuwiderhandlungen bedeuten Lebensgefahr sowohl für Sie als auch Ihre Nachbarn.
Eine Einspeisung darf zwingend nur nach Netztrennung und erfolgter Prüfung durch einen eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen.
Zugang gewähren
Die Ahrtal-Werke, oder deren Kooperationspartner benötigen Zugang zum Hausanschluss um diesen zu prüfen und schnellstmöglich wieder mit Strom versorgen zu können.
Bitte gewähren Sie unseren Partnern den entsprechenden Zugang.
Installation nur durch eingetragene Elektroinstallateur prüfen lassen
Installationen müssen von eingetragenen Elektroinstallateuren geprüft werden um die Sicherheit der Anlagen gewährleisten zu können.
Inbetriebnahme Hausanschluss
Die Ahrtal-Werke weisen darauf hin, dass durch das Hochwasser beschädigte Hausanlagen unbedingt durch eingetragene Elektroinstallateure geprüft werden müssen. Das kurz nach der Flut eingeführte "Formular Fertigmeldung" lassen die Ahrtal-Werke auslaufen. Stattdessen wird wieder das Inbetriebsetzungsformular verwendet (Formular Anmeldung Inbetriebsetzungsformluar).
Anschuss von Durchlauferhitzern zur Warmwasserbereitung
Die Ahrtal-Werke weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation Geräte zur Warmwasserbereitung bis 10 kW angeschlossen werden dürfen ohne dass es einer Freigabe durch die Ahrtal-Werke bedarf.
Die Leistung der Geräte die keiner Freigabe bedürfen ist auf 10 kW beschränkt, da aufgrund der durch die Hochwasserkatastrophe verursachten Netzschäden bei höheren Leistungen die Netzsicherheit aktuell gefährdet ist.
Kunden die in den nächsten Tagen, trotz vorhandener Prüfung und Inbetriebsetzung des Anschlusses durch einen eingetragenen Installateur, keine Stromversorgung vorfinden, werden gebeten die Ahrtal-Werke hiervon in Kenntnis zu setzen (per Mail info@ahrtal-werke.de oder telefonisch 02641 9050 0).
Gefahr durch Anlagen die nicht den technischen Regelwerken entsprechen
Im Zuge der aktuellen Arbeiten zur Wiederherstellung und Prüfung des Stromnetzes treffen Mitarbeiter oder Partnerbetriebe der Ahrtal-Werke aktuell wiederkehrend auf Anlagen, die, vermutlich durch unsachgemäße Inbetriebnahme nicht qualifizierter Dritter, eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, unmittelbar abgeschaltet werden, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht. Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, von denen jedoch keine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden nach einer Frist von 3 Monaten abgeschaltet.
Grundsätzliche Informationen
Die Ahrtal-Werke teilen mit, dass die provisorische Stromversorgung hergestellt ist. Die Versorgungsfähigkeit bezieht sich dabei auf die Leitungen bis zum Hausanschlusskasten, da an dieser Stelle der Zuständigkeitsbereich des Stromnetzbetreibers Ahrtal-Werke endet. Für die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Elektrik innerhalb des Gebäudes haben die EigentümerInnen Sorge zu tragen. Aus diesem Grund müssen die Haushalte eingetragene Elektroinstallateure selbstständig zur Inbetriebnahme und Prüfung oder ggfs. der Erneuerung der eigenen elektrischen Anlagen beauftragen.
Die Ahrtal-Werke gehen nach der Phase der Herstellung der provisorischen Versorgungsfähigkeit dazu über, die eingegangenen Fertigmeldungen der konzessionierten Elektroinstallateure abzuarbeiten und nach Notwendigkeit Stromzähler einzubauen. Die Ahrtal-Werke räumen dabei die Möglichkeit ein, dass eingetragene Elektroinstallateure gegen Vorlage der Konzession, des Ausweises sowie der Fertigmeldung des Anschlusses Zähler abholen und selbstständig einbauen dürfen.
Bild von Tom auf Pixabay