Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ahrtal-Werke bemühen sich, ihren Webauftritt https://ahrtal-werke.de/ im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://ahrtal-werke.de/ und https://ahrtal-werke-shop.saleshand.de/products.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt? Diese Erklärung wurde am 22.01.2025 erstellt und am 22.01.2025 zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITVBarriere-freie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
• Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei
• Die Videos sind teilweise nicht untertitelt
• Nicht durchgängig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte
Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.
Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an info@ahrtal-werke.de
Kontakt:
Ahrtal-Werke GmbH
Dahlienweg 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Fon 02641 / 9050-0
Fax 02641 / 9050 130
info@ahrtal-werke.de
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik