Service-Telefon

02641 / 9050-0

Kontakt

ahrtal-werke GmbH
Dahlienweg 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Störungshotlines

Strom 02641 / 9050-110
Fernwärme 02641 / 9050-112

Mit den ahrtal-werken rundum versorgt!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserem Verteilernetz. Alle Veröffent­lichtungspflichten zu unserem Netz sind hier zusammengestellt.

Matthias Morsch

Matthias Morsch
Bereichsleiter Kraftwerke und Netze

Unser Stromnetz

Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz.

Um eine Photovoltaikanlage oder KWK-Anlage bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Fertigmeldung
  • Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
    • Auswahl bei Punkt 1 „Inbetriebsetzung“
    • Unterschrift einer eingetragenen und konzessionierten Elektrofachkraft unter Punkt 9
  • eine Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlage und Speicher
  • E.8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen mit Unterschrift der eingetragenen und konzessionierten Elektrofachkraft
  • Bilder von den Typenschildern der Module und Wechselrichter, sowie ggfs. der Speicher und E-Ladeeinrichtungen
  • Gültiger Installateursausweis (Konzessionierung)

  • Bei Erzeugungsanlagen größer 25 kWp:
  • Funktionstest und Bestätigungsformular – Rundsteuerung (bei Anlagen größer 25 kWp)

    Zählerplatzvorbereitung (bis 30 kW Bezugs-/Erzeugungsleistung)
    Für ein Zählereinbau oder Zählerwechsel sind weitere Punkte zu beachten:
  • korrekt dimensionierter SLS-Schalter (siehe VDE AR-N 4100)
  • Zählersteckklemme, Zählersteckklemmenstifte, inklusive Zählerdeckel müssen vorhanden sein
  • Zusatzversorgungsspannung verbaut/nachrüsten im netzseitigen Anschlussraum
  • Beschriftung der Zählerfelder (z.B. Wohnung, Keller, EG, usw.)
  • Schutzpotentialausgleich von Hausanschlusskasten zu Hauptpotentialausgleichschiene
  • eigener PE-Anschluss an den Überspannungsschutz



Um eine anmeldepflichtige/zustimmungspflichtige Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen wir folgende Unterlagen:

Hinweise für die technische Umsetzung:

  • Ergänzende Bestimmungen Technische Anschlussbedingungen ATW
  • Leitfaden Nezanschluss E-Mobilität
  • Bitte senden Sie die Formulare an stromnetz@ahrtal-werke.de.


    Netzdaten Ahrtal-Werke

    Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgenden Veröffentlichungen nach.

    2022: Netzdaten 2022

    Archiv:
    2021: Netzdaten 2021
    2020: Netzdaten 2020
    2019: Netzdaten 2019


    Intelligente Messsysteme als Baustein der Energiewende

    Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.

    Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme.

    Einführung intelligenter Messsysteme im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH

    Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.

    Begrifflichkeiten: moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, Smart-Meter-Gateway

    Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) – mME

    Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.

    Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.

    Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.

    Intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) – iMSys

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.

    Wer bekommt welchen Zähler?

    Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.

    Moderne Messeinrichtung

    Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.

    Intelligentes Messsystem

    Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

    Aufgrund der aktuell noch fehlenden Zertifizierung der Smart Meter Gateways durch das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verzögert sich der Rollout dieser intelligenten Messsysteme, so dass wir im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH derzeit nur moderne Messeinrichtungen einbauen.

    Wann erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtungen?

    Die ahrtal-werke GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert.

    Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.

    Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der ahrtal-werke GmbH oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.

    Was kostet mich das neue Messsystem?

    Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem

    Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß §§ 31 ff. MsbG, gültig bis 31.12.2023

    Preisblatt für die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß §§ 31 ff. MsbG, gültig ab 01.01.2024

    Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.

    Wenn Sie unser Stromkunde sind, erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.

    Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der ahrtal-werke GmbH über den Betrag der Messkosten.

    Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?

    Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen uns an. Tel.: 02641 90 50 0

    Abrechnungsvereinbarung
    Messstellenbetreiberrahmenvertrag
    Anleitung moderne Messeinrichtungen ISK
    Anleitung moderne Messeinrichtungen eBZ


    Grundversorger Strom nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert.

    Der Grundversorger Strom ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

    Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Strom zu Stande, wenn Strom verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.

    Grundversorger Strom im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler
    Ab dem 01.01.2022-31.12.2024
    E.ON Energie Deutschland GmbH