Unser Stromnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz. Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
Erklärung der Hauseigentümer zur Wiederinstandsetzung der Hausinstallation
Aufnahme der Anschlussnutzung
Auswahlblatt Messkonzept
Ergänzende Bedingungen Strom NAV
Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV
Funktionstest und Bestätigunsformular Rundsteuerung
Netzanschlussvertrag außerhalb NAV
Netzanschlussvertrag Strom
Speicherschema ohne Leistungsbezug
Umsetzung technische Vorgaben und Blindleistungsbereitstellung
Zustimmungserklärung Netzanschluss
Technische Anschlussbedingungen MS
Technische Anschlussbedingungen NS
Ergänzungen Technische Anschlussbedingungen NS
Ergänzende Bestimmungen Technische Anschlussbedingungen ATW
Preisblätter
Netznutzungsentgelte ab 01.01.2022
Messtellenbetrieb ab 01.01.2022
finale Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023
finale Entgelte für den Messstellenbetrieb ab 01.01.2023
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber WiM
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023
Netzdaten Ahrtal-Werke
Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgender Veröffentlichung nach. Sofern nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die angegebenen Daten auf den Stichtag 31.12.2021.Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung
Jahreshöchstlast: 27.945 kWZeitpunkt des Auftretens: 29. November 2021, 18:00 Uhr Uhr
Lastverlauf: Lastverlauf
Netzverluste
Die durchschnittlichen Beschaffungskosten für Verlustenergie im Jahr 2021 betrugen 12,613 Cent je kWh.Summe der Netzverluste:
MS 1.206.529 kWh
MS/NS 2.271.019 kWh
NS 2.309.086
Durchschnittsverluste:
MS 1,000 %
MS/NS 2,400 %
NS 2,400 %
Summenlast der Netzverluste: Summenlast Netzverluste
Entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene
MS 119.446.380 kWhMS/NS 92.354.743 kWh
NS 63.455.643 kWh
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Höchstentnahmelast:MS/NS 24.019 kW
NS 23.513 kW
Bezug:
MS 99.542.297 kWh
MS/NS 94.612.443 kWh
NS 92.354.732 kWh
Summe aller Einspeisungen je Spannungsebene und deren zeitlicher Verlauf
Summe aller Einspeisungen:MS 21.122.139 kWh
MS/NS 13.307 kWh
NS 2.934.173 kWh
Einspeisungen im zeitl. Verlauf: Einspeisung
Ergebnisse Differenzialbilanzierung
Die Ahrtal-Werke sind nach § 12 Abs. 3 Satz 4 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) von der Verpflichtung ausgenommen, einen Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 1 zu führen, da weniger als 100.000 Kunden an das Verteilnetz angeschlossen sindSummenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
NS: Nicht leistungsgemessene KundenStromkreislänge der Kabel und Freileitungen zum 31.12.2021*
Freileitung inkl. Hausanschlussleitungen:Mittelspannung: 4,93 km
Niederspannung: 16,70 km
Kabel inkl. Hausanschlussleitungen:
Mittelspannung: 96,13 km
Niederspannung: 260,72 km
Installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12.2021*
Mittelspannung / Niederspannung: 83,51 MVAAnzahl der Entnahmestellen zum 31.12.2021*
Mittelspannung: 41Niederspannung: 19.287
Einwohnerzahl im Niederspannungsnetzgebiet 31.12.2021*
Einwohner im Netz der Ahrtal-Werke: 26.550Fläche des Netzgebietes zum 31.12.2021*
Versorgte Fläche: 10,00 km²Geographische Fläche: 63,39 km²
* diese Werte beziehen sich auf das gesamte Netzgebiet der Ahrtal-Werke GmbH
Archiv:
2020: Netzdaten 2020
2019: Netzdaten 2019

Um eine Photovoltaikanlage oder KWK-Anlage bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom (Kreuz bei Anmeldung)
- Messkonzept und falls vorhanden Speicherschema
- Datenblätter und Konformitätserklärungen von den Modulen, Wechselrichter, NA-Schutz und wenn vorhanden dem Speicher
Bitte senden Sie diese an stromnetz@ahrtal-werke.de oder auch gern per Post an uns.
Leitfaden Erzeugungsanlagen
Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR 4105
Messkonzept
Speicherschema
Datenblatt für Speicher nach VDE-AR 4105
Bestätigungsformular – Technische Vorgaben nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG
Formular Anmeldung Mikro-PV-Anlagen
für E-Fahrzeuge

Um eine Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom (Kreuz bei Anmeldung)
- Datenblatt für E-Ladeeinrichtungen
Bitte senden Sie die Formulare an stromnetz@ahrtal-werke.de oder auch gern per Post an uns.
Leitfaden Nezanschluss E-Mobilität
Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
Datenblatt für E-Ladeeinrichtungen nach VDE-AR 4100
Ergänzende Bestimmungen Technische Anschlussbedingungen ATW
Intelligente Messsysteme als Baustein der Energiewende
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme.
Einführung intelligenter Messsysteme im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Begrifflichkeiten: moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, Mart-Meter-Gateway
Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) – mME
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.
Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.
Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.
Intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) – iMSys
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.
Wer bekommt welchen Zähler?
Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtung
Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Intelligentes Messsystem
Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Aufgrund der aktuell noch fehlenden Zertifizierung der Smart Meter Gateways durch das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verzögert sich der Rollout dieser intelligenten Messsysteme, so dass wir im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH derzeit nur moderne Messeinrichtungen einbauen.
Wann erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtungen?
Die ahrtal-werke GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert.
Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.
Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der ahrtal-werke GmbH oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.
Was kostet mich das neue Messsystem?
Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem
Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.
Wenn Sie unser Stromkunde sind erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.
Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der ahrtal-werke GmbH über den Betrag der Messkosten.
Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen uns an. Tel.: 02641 90 50 0
Abrechnungsvereinbarung
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Anleitung moderne Messeinrichtungen ISK
Anleitung moderne Messeinrichtungen eBZ
Grundversorger Strom nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert.
Der Grundversorger Strom ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Strom zu Stande, wenn Strom verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Grundversorger Strom im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
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Ab dem 01.01.2022-31.12.2024 |
E.ON Energie Deutschland GmbH |
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher, gültig bis 31.03.2022
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher, gültig ab 01.04.2022
Sperrauftrag
Messstellenrahmenvertrag
Messrahmenvertrag
Die Ahrtal-Werke GmbH verwendet das synthetische Standardlastprofilverfahren.
Nachweis Wiederverkäufer Strom ATW bis 10_11_2023
Erlaubnis zur Leistung von Strom
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Vollmacht SWSHA
Zertifikat ATW Strom Messstellenbetrieb
Zertifikat ATW Strom Netz
Zuordnungsvereinbarung, gültig bis 31.03.2022
Zuordnungsvereinbarung, gültig ab 01.04.2022
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, gültig bis 31.03.2022 (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, gültig ab 01.04.2022 (EDI)