17.12.2019
Ablesung der Stromzähler durch die Ahrtal-Werke GmbH im Stromnetz Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Bad Neuenahr-Ahrweiler,Ihre Ahrtal-Werke sind Eigentümer des Stromverteilungsnetzes und der Stromzähler in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz sind wir damit unter anderem für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig. Dies ist unabhängig davon, mit welchem Stromlieferanten Sie einen Stromliefervertrag geschlossen haben. Sollten Sie einen anderen Stromlieferanten als die Ahrtal-Werke mit der Belieferung Ihres Strombezuges beauftragt haben, beinhaltet dieser Stromliefervertrag auch die Nutzung unseres Netzes, sowie des benötigten Stromzählers. Zwischen Ihrem Stromlieferanten und uns besteht dann ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilungsnetzes und somit die Belieferung Ihrer Stromentnahmestelle geregelt ist.
Hintergrundinformationen zum Prozess der Zählerstandserfassung a) Ablesung Ihres StromzählersFür die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei allen Netzkunden notwendig. Mindestens einmal im Jahr lesen die Ahrtal-Werke als Ihr regionaler Stromnetzbetreiber deshalb jeden Stromzähler in Bad Neuenahr-Ahrweiler ab. Die so erfassten Zählerstände der jeweiligen Entnahmestelle werden dann dem Stromlieferanten übermittelt.
Wir möchten Ihnen die Ablesung so angenehm wie möglich gestalten. Deshalb haben Sie bei uns verschiedene Möglichkeiten der Zählerstanderfassung. 1. Online-ErfassungSollten Sie es wünschen, können Sie uns Ihren Zählerstand auch auf unserer Internetseite, unter www.verbrauchsablesung.de/ahrtal , mitteilen. Die Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem Schreiben zur Selbstablesekarte.
2. SelbstablesekarteEine Karte zur Selbstablesung senden wir Ihnen automatisch zu. Auf dieser Selbstablesekarte müssen Sie nur den Zählerstand und das Datum der Ablesung eintragen. Die Karte können Sie anschließend kostenfrei an uns zurücksenden. Damit Sie für sich selbst auch den Zählerstand notieren und aufbewahren können, stellen wir Ihnen den Kontrollabschnitt zur Verfügung.
b) Mitteilung des Zählerstands an den StromlieferantenSollten Sie derzeit nicht durch die Ahrtal-Werke mit Strom beliefert werden, haben Sie eventuell Ihrem Stromlieferanten bereits einen Zählerstand übermittelt. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Jahresabrechnung Ihres Stromliefervertrags erfolgt sein. Ihr Stromlieferant ist nicht zur Weiterleitung des gemeldeten Zählerstands an uns verpflichtet. Wenn Ihr Lieferant uns die von Ihnen gemeldeten Zählerstände übermittelt, werden diese im System des Netzbetreibers dokumentiert. Sofern Ihr Lieferant uns die Zählerstände nicht übermittelt, wird es zu einer erneuten Abfrage mit der zuvor erläuterten Selbstablesekarte kommen. Dies dient der Verlässlichkeit Ihrer Daten, weshalb wir um Ihr Verständnis bitten.
c) Abwicklung, sollte kein Zählerstand bereitgestellt werdenErhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird gemäß einer gesetzlichen Regelung, der für die Netznutzung anzusetzende Verbrauch bzw. Zählerstand rechnerisch auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs ermittelt.
d) Verwendung des ZählerstandsDer von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Stromverteilungsnetzes mit Ihrem Stromlieferanten verwendet. Mit der Abrechnung der Netznutzung übermitteln wir Ihrem Stromlieferanten den bei uns dokumentierten Zählerstand. Sollten die Ahrtal-Werke nicht Ihr aktueller Stromlieferant sein, wird diesem nach erfolgter Erfassung Ihr Zählerstand durch den Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. In der Regel nutzt Ihr Stromlieferant den Stand in Folge dessen auch bei der Abrechnung Ihres Vertrages.