19.08.2021
Gefahr durch Anlagen die nicht den technischen Regelwerken entsprechen
Im Zuge der aktuellen Arbeiten zur Wiederherstellung und Prüfung des Stromnetzes treffen Mitarbeiter oder Partnerbetriebe der Ahrtal-Werke aktuell wiederkehrend auf Anlagen, die, vermutlich durch unsachgemäße Inbetriebnahme nicht qualifizierter Dritter, eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, unmittelbar abgeschaltet werden, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht. Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, von denen jedoch keine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden nach einer Frist von 3 Monaten abgeschaltet.