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Ahrtal-Werke verteilen traditionellen Namenstagskalender

„Es ist schön zu sehen, dass wir regelmäßig zum Jahresende von unseren Kunden an die Erstellung unseres traditionellen Namenstagskalender erinnert werden. Dem Wunsch unserer Kundinnen und Kunden kommen wir gerne nach“ sagt Dominik Neswadba, Geschäftsführer der Ahrtal-Werke. „Deshalb haben wir uns entschieden auch für das kommende Jahr einen Kalender zu erstellen und den EinwohnerInnen kostenlos zur Verfügung zu stellen“

Daher verteilen die Ahrtal-Werke, sowohl in ihrem nach der Flut wiedereröffneten Kundenzentrum im historischen Alten Wasserwerk im Dahlienweg, als auch per Postwurfsendung, ihren Namenstagskalender an alle EinwohnerInnen von Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Die Verteilung, wie auch bei einer Abholung durch Kunden vor Ort, erfolgt für diese selbstverständlich kostenlos.

Nach drei intensiven Jahren die geprägt waren von der weltweiten Coronapandemie, gefolgt durch die fürchterliche Flut im Ahrtal und aktuell die durch den russischen Krieg in der Ukraine verursachte Energiepreiskrise, wünsche die Ahrtal-Werke ihren Kunden für 2023 ein erfolgreiches Jahr in dem wieder etwas Normalität und Ruhe einkehren mögen.

Namenstagkalender 2023, erstes Halbjahr
Namenstagkalender 2023, zweites Halbjahr
Namenstagkalender 2023

Im Zuge des Wiederaufbaus der Infrastruktur in Bad Neuenahr-Ahrweiler wächst auch das Angebot an Elektromobilitätsladesäulen

Bereits seit ihrer Gründung arbeiten die Ahrtal-Werke konsequent an ihrem Ziel einer nachhaltigen und ökologischen Gestaltung der Energiewende vor Ort.

Dabei wurde, aus Sicht des Unternehmens, die Notwendigkeit nie zuvor offensichtlicher. Denn offenbarte bereits die schreckliche Flutnacht vom 14.07.2021 auf den 15.07.2021 die Auswirkungen des Klimawandels vor Ort auf schonungslose Art und Weise, zeigen aktuell zusätzlich die drastischen Auswirkungen der Abhängigkeit bezüglich fossiler Energieträger von internationalen Dritten, wie verletzlich die deutsche Wirtschaft und der Wohlstand der deutschen Bevölkerung ist. Denn bedingt durch den russischen Krieg in der Ukraine steigen die Energiepreise derzeit drastisch, weshalb eine milliardenschwere Unterstützung der Bundesregierung notwendig erscheint.

Einen Ausweg aus der aktuellen Situation bietet nur der Ausbau erneuerbarer Energien, die zu einer Reduktion der Umweltbelastung einerseits und zu einer steigender Unabhängigkeit von Dritten in der Energieversorgung führen.

Den Weg in eine nachhaltige Zukunft unterstützen die Ahrtal-Werke daher beispielsweise durch den konsequenten Ausbau Ihres Fernwärmenetzes, deren Wärme vor Ort mit einem CO2-Äquivalent von 0,00 und somit gleichbedeutend mit dem Einsatz von 100 % erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung produziert wird.

Bei den eigenen Erzeugungskapazitäten setzt das Unternehmen unter anderem auf Biomethan und im Ausbau auf eine sogenannte innovative Kraft-Wärme-Kopplung, iKWK. Dabei wird die Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung durch eine geothermische Wärmepumpe und ein Solarthermiefeld unterstützt.

Bereits seit Jahren untersuchen die Ahrtal-Werke darüber hinaus die Möglichkeit der Errichtung eines regionalen Windkraftwerkes.

Selbstverständlich unterstützt das Unternehmen auch im direkten Kundenkontakt die Umsetzung der Energiewende, beispielsweise durch das Angebot von einfach umsetzbaren Energiespartipps oder neuerdings durch Angebote zur Errichtung von privaten Fotovoltaikanlagen.

Bei der Umsetzung der Energiewende im Bereich Mobilität kommt vor allem der Elektromobilität, eine zentrale Rolle zu. Um die Etablierung alternativer Antriebe im Markt zu fördern, treiben die Ahrtal-Werke, gemeinsam mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den Ausbau der vor Ort benötigten Ladeinfrastruktur voran.

Deshalb wurde eine weitere öffentliche Ladesäule auf dem Betriebsgelände des Unternehmens errichtet. An 2 Ladepunkten können dort Elektroautos mit einer Leistung von jeweils 22 kW aufgeladen werden. Bezüglich der Abrechnung finden die gängigen Methoden, wie beispielsweise die App von Ladenetz oder das sogenanntes Ad-Hoc-Laden mit der EC Karte Anwendung.

Damit wächst das Angebot öffentlicher Ladeinfrastruktur vor Ort weiter an. Folgende von den Ahrtal-Werken betriebene Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten stehen damit aktuell in der Region zur Verfügung

  1. Unternehmenszentrale der Ahrtal-Werke GmbH im Dahlienweg 25 in Bad Neuenahr
  2. Öffentlicher Parkplatz n der Volksbank in der Telegrafenstraße in Bad Neuenahr
  3. Öffentlicher Parkplatz am Bahnhof Bad Neuenahr
  4. Öffentlicher Parkplatz in der Altenbaustraße in Ahrweiler
  5. Zeitnah angedacht ist, folgende weitere Ladesäulen in Betrieb zu nehmen:

  6. Parkplatz der Kreissparkasse in Ahrweiler als Wiederinbetriebnahme nach der Flut
  7. Pendlerparkplatz an der Kölner Straße in Sinzig
  8. Zusätzlich zur Ladesäuleninfrastruktur für Elektroautomobile, bestehen bereits folgende Ladesäulen für Elektrofahrräder, E-Scooter, E-Roller sowie E-Seniorenmobile:

  9. Alter Markt in Bad Neuenahr
  10. Blankertshof in Ahrweiler
  11. Parkplatz der Kreissparkasse in Ahrweiler
In Anwesenheit von Bürgermeister Guido Orthen sowie Teilen des Aufsichtsrates der Ahrtal-Werke, wurde die neue Elektroladesäule der Ahrtal-Werke auf dem Betriebsgelände des Unternehmens in Betrieb genommen.
In Anwesenheit von Bürgermeister Guido Orthen sowie Teilen des Aufsichtsrates der Ahrtal-Werke, wurde die neue Elektroladesäule der Ahrtal-Werke auf dem Betriebsgelände des Unternehmens in Betrieb genommen.

Bedingt durch den russischen Krieg in der Ukraine steigen die Energiepreise derzeit drastisch. Zeitgleich sind den EinwohnerInnen von Bad Neuenahr-Ahrweiler die Auswirkungen des Klimawandels, die sich nicht zuletzt in der schrecklichen Flutnacht vom 14. auf den 15.07.2021 offenbarten, sehr präsent.

Einen Ausweg aus der aktuellen Situation bietet nur der Ausbau erneuerbarer Energien, der zu einer Reduktion der Umweltbelastung und zu steigender Unabhängigkeit von Dritten in der Energieversorgung führen.

Bereits seit Jahren beschreitet die Stadt diesen Weg konsequent, nicht zuletzt mit der Gründung der Ahrtal-Werke im Jahr 2010.

Bei der Umsetzung der Energiewende im Bereich Mobilität kommt den alternativen Antrieben, vor allem der Elektromobilität, eine zentrale Rolle zu. Um die Etablierung alternativer Antriebe im Markt zu fördern, treibt die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gemeinsam mit den Ahrtal-Werken derzeit den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur stetig voran. Das Ziel der Stadt und deren kommunalen Tochter liegt in einer zunehmenden Attraktiverung der Elektromobilitätsnutzung vor Ort.

Gemeinsam mit der Firma Knoll als Sponsoring Partner, ihrerseits derzeit ansässig unmittelbar im Bahnhofsgebäude, konnte nun eine weitere Ladesäule am Bahnhof von Bad Neuenahr errichtet werden. Dort ist das Laden von Elektrofahrzeugen über alle gängigen Methoden, wie beispielsweise über die App von Ladenetz oder als sogenanntes Ad-Hoc-Laden ganz einfach mit der EC Karte möglich.

Betrieben wird auch diese Ladesäulen durch die Ahrtal-Werke GmbH als dem örtlichen Stadtwerk der BürgerInnen von Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Damit wächst das Angebot öffentlicher Ladeinfrastruktur vor Ort weiter an. Folgende Ladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkten mit einer Leistung von 22kW stehen unseren MitbürgerInnen und Besuchern bereits zur Verfügung:

  1. Öffentlicher Parkplatz in der Telegrafenstraße in Bad Neuenahr
  2. Öffentlicher Parkplatz in der Altenbaustraße in Ahrweiler
  3. Öffentlicher Parkplatz am Bahnhof Bad Neuenahr
  4. Zeitnah werden folgende weitere Ladesäulen in Betrieb genommen:

  5. Unternehmenszentrale der Ahrtal-Werke GmbH, Dahlienweg 25 in Bad Neuenahr
  6. Parkplatz der Kreissparkasse in Ahrweiler als Wiederinbetriebnahme nach der Flut
  7. Pendlerparkplatz an der Kölner Straße in Sinzig

Mit Blick auf die prognostizierte, zukünftig steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen im deutschen Straßenverkehr, wird beabsichtigt in den nächsten Jahren weitere Ladeinfrastruktur aufzubauen, auch um die Attraktivität der Stadt im Zuge des sich in der Umsetzung befindenden Wiederaufbaus weiter zu erhöhen. Um dieses Vorhaben zu unterstützen hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Stelle einer Mobilitätsmanagerin geschaffen, die nun mit Frau Lydia Papadopoulos besetzt werden konnte.

Foto: Die Herren Daniel Wassong (Knoll GmbH & Co. KG), Dominik Neswadba (Ahrtal-Werke), Robert Helmrich (Knoll GmbH & Co. KG) und Dirk Wassong (Knoll GmbH & Co. KG) weihen gemeinsam mit Lydia Papadopoulos im Vordergrund (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) die neue Ladesäule am Bahnhof von Bad Neuenahr ein
Die Herren Daniel Wassong (Knoll GmbH & Co. KG), Dominik Neswadba (Ahrtal-Werke), Robert Helmrich (Knoll GmbH & Co. KG) und Dirk Wassong (Knoll GmbH & Co. KG) weihen gemeinsam mit Lydia Papadopoulos im Vordergrund (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) die neue Ladesäule am Bahnhof von Bad Neuenahr ein

Schwerpunkte des Besuchs von Dr. Heiko Knopf waren der aktuelle Stand der Behebung der Flutfolgen, sowie die Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Energieversorgung aufgrund der weltpolitischen Lage

Die Situation der Menschen im Ahrtal ist nach wie vor brisant. Auf die weltweite Coronapandemie folgten die schreckliche Flut im Juli 2021 sowie die durch den russischen Krieg in der Ukraine verursachte Energiekrise.

Grund genug für Dr. Heiko Knopf, stellv. Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN, dem Ahrtal einen Besuch abzustatten. Als Verantwortlicher für die Themen Klima, Energie, Umwelt, Technologie und Kommunales innerhalb seiner Partei war das Interesse an den Auswirkungen der Energiekrise auf die Versorgungssicherheit und die aktuelle Belastung der BürgerInnen besonders groß.

Gemeinsam mit seinen ParteikollegInnen Wolfgang Schlagwein, Verena Örenbas und Sarah Rößel diskutierte er mit Dominik Neswadba, Geschäftsführer der Ahrtal-Werke GmbH, sowie den Bereichsleitern des Unternehmens, Christophe Vianden und Dirk Janßen, die aktuelle Entwicklung.

Beeindruckt zeigte sich Dr. Knopf von den Leistungen des Unternehmens nach der Flut. Er lobte explizit die, gemessen am Schadensausmaß sehr zügige Wiederherstellung der Versorgung, wie auch den Einsatz der MitarbeiterInnen und vieler solidarischer HelferInnen zum Schutz von Leib und Leben und der Daseinsorsorge.

Aufgrund der akuten Aktualität lag der Schwerpunkt der Diskussion auf den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Energieversorgung, sowie die Herausforderungen für Energieversorger und deren KundInnen durch das derzeit benötigte hohe Maß an Flexibilität aufgrund von einer krisenbedingten Vielzahl bundespolitischer Gesetzesänderungen in der Energiewirtschaft und deren Umsetzung in der Praxis.

Intensiv diskutiert wurde aber auch die zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung in Deutschland. Aufgrund der Tatsache, dass Kernkraft, Kohle und Gas zukünftig eine geringere Bedeutung in der Erzeugung haben werden, sind innovative Investitionen in erneuerbare Energien von großer Bedeutung.

Dabei seien die Bestrebungen der Ahrtal-Werke bezüglich des Ausbaus der umweltfreundlichen Fernwärmeversorgung, der Aufbau von innovativer Kraft-Wärme-Kopplung oder Windkraftprojekte wichtige Pilotprojekte. Auch mögliche ökologische Wärmesatzungen, Elektromobilität, Fotovoltaik sowie Energiespartipps zur Verbrauchsreduktion sind wichtige Bausteine bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort und der Gestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland.

Gerne nehme Dr. Knopf gewonnene Erkenntnisse mit nach Berlin und werde die Belange der Versorger, auch in Bezug auf derzeit notwendige Entwürfe bei Gesetzesänderungen in die Diskussion einbringen.

Foto von Sarah Rößel (v.l.): Dominik Neswadba, Dr. Heiko Knopf, Dirk Janßen, Christophe Vianden, Wolfgang Schlagwein, Verena Örenbas
Foto von Sarah Rößel (v.l.): Dominik Neswadba, Dr. Heiko Knopf, Dirk Janßen, Christophe Vianden, Wolfgang Schlagwein, Verena Örenbas

Am 14.11.2022 hat der Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz gebilligt. Daher informieren die Ahrtal-Werke ihre KundInnen im Folgenden über diese sogenannte Dezember-Soforthilfe bei Wärme–Lieferungen

Als Stadtwerk der Bürgerinnen und Bürger von Bad Neuenahr-Ahrweiler, sowie Ihr Wärmelieferant, möchten wir Sie im Folgenden, gemäß § 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, über eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember 2022 informieren

Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Wärme rechnen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Fernwärmekunden eine Dezember-Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Wärmepreisbremse ergänzt.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragestellungen erörtert

  1. Wer erhält die Soforthilfe?
    • Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Wärme-Kunden der Ahrtal-Werke.
    • Durch das Gesetz von der Dezember-Soforthilfe ausgenommen sind:
      • Letztverbraucher für Entnahmestellen, an denen der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden übersteigt,
      • Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind.
    • Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:
      • o als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft die Wärme an der Entnahmestelle im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen,
      • als spezifische soziale Einrichtungen
        • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
        • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
        • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

  2. Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?
  3. Der Entlastungsbetrag beläuft sich für Kunden mit Abschlägen auf Basis von 1/12 der voraussichtlichen Jahreskosten auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 %.

  4. Wie wird die Dezember-Soforthilfe abgewickelt?
  5. Der Entlastungsbetrag wird dem Kunden wie folgt bis 31.12.2022 gutgeschrieben:

    1. Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sofern der nicht überwiesene Betrag die Höhe des Entlastungsbetrages nicht erreicht, werden wir den übersteigenden Entlastungsbetrag bis 31.12.2022 auf das aus dem Lastschriftverfahren/ der letzten Jahresabrechnung bekannte Konto des Kunden überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag), wird eine Rückzahlung / der Entlastungsbetrag bis 31.12.2022 auf das aus dem Lastschriftverfahren/ der letzten Jahresabrechnung bekannte Konto des Kunden überwiesen.
    2. Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung nicht einziehen. Sofern diese Abschlagszahlung die Höhe des Entlastungsbetrages nicht erreicht, werden wir den übersteigenden Entlastungsbetrag bis 31.12.2022 auf das aus dem Lastschriftverfahren/ der letzten Jahresabrechnung bekannte Konto des Kunden überweisen.

    Weitere gesetzliche Hinweise:

    Wir weisen darauf hin, dass

    • wir nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 EWSG verpflichtet sind, dem nach §1 Abs. 4 EWSG zu bestellenden Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die folgenden Daten zu übermitteln:
      • die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums
    • wir nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 EWSG verpflichtet sind, dem nach §1 Abs. 4 EWSG zu bestellenden Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die folgenden Daten zu übermitteln:
      • Angaben zu den der beantragten Erstattung zugrundeliegenden Kundenbeziehungen, zum Zweck der Plausibilisierung mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden, sowie der Abschlagszahlung des Kunden für Sep-tember 2022 gemäß § 4 Absatz 3
    • die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

    Am 14.11.2022 hat der Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz gebilligt. Daher informieren die Ahrtal-Werke ihre KundInnen im Folgenden über diese sogenannte Dezember-Soforthilfe bei Erdgas–Lieferungen

    Als Stadtwerk der Bürgerinnen und Bürger von Bad Neuenahr-Ahrweiler, sowie Ihr Erdgaslieferant, möchten wir Sie im Folgenden, gemäß § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, über eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember 2022 informieren.

    Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember-Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.

    Im Folgenden werden die wichtigsten Fragestellungen erörtert

    1. Wer erhält die Soforthilfe?
      • Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-Kunden der Ahrtal-Werke.
      • Durch das Gesetz von der Dezember-Soforthilfe ausgenommen sind:
        • Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunde), an denen ein Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden entsteht,
        • Letztverbraucher für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder
        • Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind.
      • Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:
        • o als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen
        • als spezifische soziale Einrichtungen
          • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
          • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
          • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

      Wichtiger Hinweis für RLM-Kunden:
      Haben Sie als RLM-Kunde einen Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.

    2. Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?
    3. Der Entlastungsbetrag für Privathaushalte und kleine Unternehmen, sog. Standard-Lastprofilkunden, berechnet sich wie folgt:

      • Prognostizierten Jahresverbrauchsmenge aus dem September 2022
      • geteilt durch 12
      • multipliziert mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zum Stand 1. Dezember 2022, zzgl. aller Preiselementen die nach Ihrem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen

      Der Entlastungsbetrag für RLM – Kunden berechnet sich wie folgt:
      Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard – Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen.

    4. Wie wird die Dezember-Soforthilfe abgewickelt?
    5. Als Standard-Lastprofilkunden erhalten Sie eine vorläufige Entlastung noch im Dezember 2022/Januar 2023, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird.

      Bei RLM – Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.

      Systemseitige Umsetzung

      Für Stichtagsabgerechnete KundInnen zum 31.12.2022

      1. Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
      2. Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung nicht einziehen.

      Für KundInnen in einer rollierenden Abrechnung: Dies betrifft bei den Ahrtal-Werken insbesondere KundInnen die in externen Netzgebieten wohnen oder ansässig sind.

      1. Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, verzichten wir auf die Überweisung der im Januar 2023 fälligen Zahlungen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
      2. Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Januar 2023 fällige Abschlagszahlung nicht einziehen.

    Weitere gesetzliche Hinweise:
    Wir weisen Sie, dem Gesetz folgend, darauf hin, dass die Energieeinsparungen einen kostenmindernden Nutzen haben, sowie die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird

    Nach der Flut lag der Fokus auf der Wiederherstellung der Versorgung. Nun gelang auch die Wiederinbetriebnahme des Kundenzentrums

    Wie ein Großteil der ortsansässigen Bevölkerung, waren auch die Ahrtal-Werke mit Ihren Gebäuden und Erzeugungsanlagen von den Auswirkungen der schrecklichen Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen. In einem Kraftakt wurde, gemessen am Ausmaß der Schäden, in Rekordzeit die Versorgung der Bevölkerung mit Fernwärme und Strom wiederhergestellt. Dies war nur möglich durch die Unterstützung einer Vielzahl solidarischer Helfer und Unterstützer. Dabei lag die oberste Priorität aus Sicht des Unternehmens jederzeit auf dem Schutz für Leib und Leben der ortsansässigen Bevölkerung, sowie der schnellstmöglichen und nachhaltigen Wiederherstellung der Versorgung.

    Um trotz der beträchtlichen Schäden weiterhin persönlich ansprechbar zu sein, wurde ein provisorisches Kundenzentrum im Obergeschoss der Hauptverwaltung eingerichtet.

    In dieser Woche ist es den Ahrtal-Werken gelungen die Flutschäden in der Zentrale zu beheben und das Kundenzentrum wieder in Betrieb zu nehmen.

    „Als Stadtwerk der BürgerInnen von Bad Neuenahr-Ahrweiler ist es uns ein wichtiges Anliegen auch persönlich vor Ort gut für unsere Kunden erreichbar zu sein. Selbstverständlich haben wir unmittelbar nach der Flut zunächst alle verfügbare Kraft in die Wiederherstellung der Versorgung unserer Mitmenschen gesteckt, bevor wir mit der Instandsetzung der eigenen Hauptverwaltung begonnen haben“ betont Dominik Neswadba, Geschäftsführer der Ahrtal-Werke. „Deshalb sind wir glücklich unseren Kunden, nun nicht mehr in unserem Provisorium, sondern wieder ganz regulär in unserem schönen Kundenzentrum zur Verfügung stehen zu können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.“

    Sie erreichen die Ahrtal-Werke vor Ort von Montag bis Mittwoch von 08:30 – 12:30 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr. Donnerstags stehen Ihnen die MitarbeiterInnen von 08:30 bis 12:30 Uhr, sowie von 13:30 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Am Freitag hat das Kundezentrum von 08:30 – 12:30 Uhr geöffnet. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind jederzeit, nach vorheriger Vereinbarung, möglich.

    Kundenzentrum Ahrtal-Werke von oben
    Das Kundenzentrum der Ahrtal-Werke im Dahlienweg ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet

    Bedingt durch einen technischen Defekt kam es am Abend des 17.11.2022 zu einem Stromausfall in Teilen von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ahrtal-Werke und Feuerwehr reagierten sofort.

    Ausgelöst durch einen technischen Defekt kam es am Abend des 17.11.2022 zur einem Brand in einer Trafostation in der Burgstrasse in Heppingen.

    Der Ausfall führte zu einer Kettenreaktion, die zu Störungen in weiteren 19 Stationen führte und Stromausfälle in Kirchdaun, Gimmingen, Heppingen, Lohrsdorf sowie Teilen von Bad Neuenahr verursachte.

    Die Mitarbeiter der Ahrtal-Werke und die ortsansässige Feuerwehr reagierten umgehend, wodurch der Stromausfall zügig behoben werden konnte. So konnten bereits gegen 22:00 Uhr nahezu alle EinwohnerInnen wieder versorgt werden.

    Verletzt wurde niemand. Die Ahrtal-Werke danken der Feuerwehr für die schnelle und kompetente Unterstützung, sowie den betroffenen BürgerInnen für ihr Verständnis.

    Das Stadtwerk von Bad Neuenahr-Ahrweiler ist der örtliche Messstellen- und Stromnetzbetreiber. Deshalb erhalten alle EinwohnerInnen der Kreisstadt in der kommenden Woche Post mit Zählerstandsablesekarten von den Ahrtal-Werken

    Als Stadtwerk der Bürgerinnen und Bürger sind die Ahrtal-Werke seit 2019 auch offizieller Messstellen- und Stromnetzbetreiber von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Damit ist das Unternehmen auch verantwortlich für die Erfassung der Zählerstandsdaten aller örtlichen Stromzähler.

    Um gerade nach der verheerenden Flutkatastrophe im Jahr 2021 eine verbrauchsgenaue Abrechnung ermöglichen zu können, werden die EinwohnerInnen von Bad Neuenahr-Ahrweiler auch in diesem Jahr wieder gebeten Ihren Stromzählerstand zu melden.

    Hierzu erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Zählerstandserfassungskarte.

    Wie gewohnt kann die Rückmeldung ganz nach den individuellen Präferenzen persönlich vor Ort, per Post, Telefon, Internet oder QR-Code erfolgen.

    Ahrtal-Werke warnen vor Betrugsversuchen

    Das örtliche Stadtwerk erreichen aktuell verschiedene Kundenanfragen bezüglich dubioser telefonischer Abfragen von Vertragsdaten und Zählernummern.

    Daher warnen die Ahrtal-Werke vor möglichen Betrugsversuchen und weisen darauf hin, dass man im Zuge der Ablesung selbstverständlich für Kundenrückfragen telefonisch zur Verfügung stehe, Kunden jedoch nicht aktiv anrufe und am Telefon zu einer Abgabe der Daten auffordere.

    Zählerstandserfassung für den guten Zweck

    Gerade nach der Flut ist der Bedarf an Spenden vor Ort besonders hoch. Deshalb spenden die Ahrtal-Werke für jeden, dem Unternehmen online zugehenden Zählerstand das eingesparte Porto zugunsten von bedürftigen Mitmenschen vor Ort.
    „Eine Onlineübermittlung der Daten spart uns die Kosten für den beigelegten Rückumschlag. Die Einsparung geben wir gerne, insbesondere nach der schrecklichen Flutkatastrophe für einen guten Zweck in unserer schönen Stadt weiter“ betont Dominik Neswadba, Geschäftsführer der Ahrtal-Werke. Den Stand können Sie online eingeben unter www.verbrauchsablesung.de/ahrtal-werke.

    Bei weiteren Fragen zur Zählerstandserfassung erreichen Sie die Ahrtal-Werke unter 02641 8254 700.

    Zahlerstanderfassungskarte
    beispielhafte Zählerstanderfassungskarte

    Die Wirtschaftsjunioren Rhein-Ahr, die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Ahrtal-Werke nehmen Elektroladesäule in der Altenbaustraße in Betrieb

    Mit dem Ziel der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft haben die Wirtschaftsjunioren Rhein-Ahr gemeinsam mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie den Ahrtal-Werken eine neue Elektroladesäule auf dem Parkplatz der Altenbaustraße in Ahrweiler errichtet.

    „Als Wirtschaftsjunioren Rhein-Ahr aggregieren wir eine Vielzahl junger und innovativer Unternehmen unter unserem Dach. Unsere Intention ist es gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Deshalb freut es uns, dass wir hier die Gelegenheit haben, gemeinsam mit unseren Partnern, unserem Streben mit einem deutlich sichtbaren Zeichen Ausdruck zu verleihen“ freuen sich Sprecher Jonas Deißler, sowie Geschäftsführerin Anne Glück der Wirtschaftsjunioren Rhein-Ahr.
    „Durch den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ermöglichen wir es unseren Mitmenschen, CO2-frei zu laden und so den Ausstoß klimaschädlicher Abgase im Verkehrssektor zu reduzieren. Dadurch schonen wir die Umwelt und erhalten unter anderem die Attraktivität des touristisch geprägten Wirtschaftsstandortes für die Zukunft. Durch das Zusammenspiel von Innovation und Nachhaltigkeit ergibt sich somit eine win-win-win Situation für Umwelt, Wirtschaft und unsere Mitmenschen.“

    Der Ladevorgang kann über die 2 Ladepunkten mit einer Leistung von jeweils 22 kW erfolgen und ist öffentlich zugänglich. Dabei ist die Nutzung aller gängigen Methoden, wie beispielsweise über die App von Ladenetz oder als sogenanntes Ad-Hoc-Laden ganz einfach mit der EC Karte möglich.

    Anne Glück und Jonas Deißler von den Wirtschaftsjunioren der Industrie- und Handelskammer Koblenz (Mitte), freuen sich gemeinsam mit Angela Amatulli (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) sowie Ahrtal-Werke Geschäftsführer Dominik Neswadba über die neue Elektroladesäule in der Altenbaustraße und testen einen ersten Ladevorgang
    Foto v.r.: Anne Glück und Jonas Deißler von den Wirtschaftsjunioren der Industrie- und Handelskammer Koblenz (Mitte), freuen sich gemeinsam mit Angela Amatulli (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) sowie Ahrtal-Werke Geschäftsführer Dominik Neswadba über die neue Elektroladesäule in der Altenbaustraße und testen einen ersten Ladevorgang