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FAQ zu den gesetzlichen Änderungen zum 06. Juni 2025

Hier finde Sie alles auf einem Blick

Stefan Schwarzer

Stefan Schwarzer
Teamleiter Vertrieb Privat-/ Gewerbekunden & Marketing



Gesetzliche Änderung ab dem 06. Juni 2025

Ab Juni 2025 gibt es gesetzliche Änderungen in der Bearbeitung von An-/ Ab- und Ummeldungen sowie Lieferantenwechseln.


Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen den Energieversorger wechselt – also Strom oder Gas künftig von einem neuen Anbieter bezieht. Gründe dafür können andere Tarife, bessere Serviceangebote oder attraktivere Vertragskonditionen sein. Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel zählen zum Prozess des Lieferantenwechsels.


Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aktuell gelten diese Regelungen allerdings ausschließlich für Strom.


Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.


Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise, sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/ meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.


Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.


Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Adresse der Verbrauchsstelle
ggf. abweichende Adresse (Neue Adresse)
Name des Vertragspartners
Ein- oder Auszugsdatum
Zählernummer
Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID falls vorhanden)

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.


Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.


Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 02641/9050–123 oder der E-Mail service@ahrtal-werke.de zur Verfügung.

Gerne empfangen wir Sie auch persönlich in unserem Kundenzentrum im Dahlienweg 25 in Bad Neuenahr-Ahrweiler.