Unser Stromnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz. Anmeldung Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
Erklärung der Hauseigentümer zur Wiederinstandsetzung der Hausinstallation
Aufnahme der Anschlussnutzung
Ergänzende Bedingungen Strom NAV
Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV
Netzanschlussvertrag außerhalb NAV
Netzanschlussvertrag Strom
Umsetzung technische Vorgaben und Blindleistungsbereitstellung
Zustimmungserklärung Netzanschluss
Technische Anschlussbedingungen MS
Technische Anschlussbedingungen NS
Ergänzungen Technische Anschlussbedingungen NS
Ergänzende Bestimmungen Technische Anschlussbedingungen ATW
Um eine Photovoltaikanlage oder KWK-Anlage bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Anmeldung
- Anmeldung Netzanschluss Strom ( Ausfüllhilfe)
- Vollmacht, wenn Anschlussnutzer:In nicht unterschrieben hat
- E.2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE AR-N 4105
- Messkonzept (bei Bestandsanlagen oder mehreren Wechselrichtern ist ein Übersichtsplan (einpolig) beizufügen)
- Bei Auswahl des Messkonzepts 7.1 ist die Kaskadierung der Zähler (steuerbare Verbrauchseinrichtung und Haushalt) nur am Zählertauschtermin vorzunehmen!
- E.3 – Datenblatt für Speicher nach VDE AR-N 4105
- Speicherschema
- Bei Erzeugungsanlagen größer 25 kWp
- Bei Erzeugungsanlagen größer 100 kWp
Falls ein AC- oder DC-Speicher geplant oder gebaut wurde:
Erwerb einer technischen Empfangseinrichtung:
- Fertigmeldung
- Inbetriebsetzung Netzanschluss Strom
- Auswahl bei Punkt 1 „Inbetriebsetzung“
- Unterschrift einer eingetragenen und konzessionierten Elektrofachkraft unter Punkt 9
- eine Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlage und Speicher
- E.8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen mit Unterschrift der eingetragenen und konzessionierten Elektrofachkraft
- Bilder von den Typenschildern Wechselrichter, sowie ggfs. der Speicher
- Gültiger Installateursausweis (Konzessionierung)
- Funktionstest und Bestätigungsformular – Rundsteuerung (bei Anlagen größer 25 kWp) Bitte vereinbaren Sie für den Funktionstest der Fernwirktechnik (Anlagen größer 100kW) ein Termin unter der E-Mail-Adresse: fernwirktechnik@stadtwerke-hall.de
Bei Erzeugungsanlagen größer 25 kWp:
- Zählerplatzvorbereitung (bis 30 kW Bezugs-/Erzeugungsleistung)
- korrekt dimensionierter SLS-Schalter (siehe VDE AR-N 4100)
- Zählersteckklemme, Zählersteckklemmenstifte, inklusive Zählerdeckel müssen vorhanden sein
- Zusatzversorgungsspannung verbaut/nachrüsten im netzseitigen Anschlussraum
- Beschriftung der Zählerfelder (z.B. Wohnung, Keller, EG, usw.)
- Schutzpotentialausgleich von Hausanschlusskasten zu Hauptpotentialausgleichschiene
- eigener PE-Anschluss an den Überspannungsschutz
Für ein Zählereinbau oder Zählerwechsel sind weitere Punkte zu beachten:
- Hinweise zur technischen Umsetzung
- Ergänzende Bestimmungen Technische Anschlussbedingungen ATW
- Umsetzung technische Vorgaben und Blindleistungsbereitstellung
- Anmeldung einer Mikro-PV-Anlage
Balkonkraftwerke sind mit einer Wechselrichterleistung von 800VA und bis 2000Wp lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden.
Bitte senden Sie alle notwendigen Unterlagen an stromnetz@ahrtal-werke.de.
für E-Fahrzeuge
Um eine anmeldepflichtige/zustimmungspflichtige Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge bei den Ahrtal-Werken anzumelden, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung Netzanschluss Strom ( Ausfüllhilfe)
- Auswahl bei Punkt 1 „Anmeldung“
- unter Punkt 5 sind alle Bezugsleistungen aufzulisten
- Unterschrift einer eingetragenen und konzessionierten Elektrofachkraft unter Punkt 9
- B.3 Datenblatt für E-Ladeeinrichtungen nach VDE AR-N 4100
Hinweise für die technische Umsetzung:
Bitte senden Sie die Formulare an stromnetz@ahrtal-werke.de.
Preisblätter
Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
Entgelte für den Messstellenbetrieb ab 01.01.2024
vorläufige Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025
vorläufige Entgelte für den Messstellenbetrieb ab 01.01.2025
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber WiM
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2025
Netzdaten Ahrtal-Werke
Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgenden Veröffentlichungen nach.
2022: Netzdaten 2022
Archiv:
2021: Netzdaten 2021
2020: Netzdaten 2020
2019: Netzdaten 2019
Intelligente Messsysteme als Baustein der Energiewende
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme.
Einführung intelligenter Messsysteme im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Begrifflichkeiten: moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, Smart-Meter-Gateway
Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) – mME
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.
Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.
Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.
Intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) – iMSys
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.
Wer bekommt welchen Zähler?
Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtung
Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Intelligentes Messsystem
Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Aufgrund der aktuell noch fehlenden Zertifizierung der Smart Meter Gateways durch das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verzögert sich der Rollout dieser intelligenten Messsysteme, so dass wir im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH derzeit nur moderne Messeinrichtungen einbauen.
Wann erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtungen?
Die ahrtal-werke GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert.
Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.
Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der ahrtal-werke GmbH oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.
Was kostet mich das neue Messsystem?
Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem
Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.
Wenn Sie unser Stromkunde sind, erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.
Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der ahrtal-werke GmbH über den Betrag der Messkosten.
Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen uns an. Tel.: 02641 90 50 0
Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebentgelt
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Anleitung moderne Messeinrichtungen ISK
Anleitung moderne Messeinrichtungen eBZ
Grundversorger Strom nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert.
Der Grundversorger Strom ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Strom zu Stande, wenn Strom verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Grundversorger Strom im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
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01.01.2022 – 31.12.2024 |
01.01.2025 – 31.12.2027 |
E.ON Energie Deutschland GmbH |
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher, gültig bis 31.03.2022
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher, gültig ab 01.04.2022
Sperrauftrag
Messstellenrahmenvertrag
Messrahmenvertrag
Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebentgelt
Die Ahrtal-Werke GmbH verwendet das synthetische Standardlastprofilverfahren.
Nachweis Wiederverkäufer Strom ATW bis 18_10_2024
Erlaubnis zur Leistung von Strom
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Vollmacht SWSHA
Zertifikat ATW Strom Messstellenbetrieb
Zertifikat ATW Strom Netz
Zuordnungsvereinbarung, gültig ab 01.04.2022
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, gültig ab 01.04.2022 (EDI)