Veröffentlichung nach REMIT.
Die Ahrtal-Werke GmbH stellt Verbrauchern alle relevanten Informationen zu seinen Produkten und den verschiedenen Geschäftsbereichen des Unternehmens umfassend und transparent zur Verfügung. Dabei richten wir uns grundsätzlich genau nach den REMIT-Vorlagen.
Gemäß Art. 4 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) müssen Insider-Informationen in Bezug auf das Unternehmen oder auf Anlagen, die sich im Eigentum des betreffenden Marktteilnehmers oder seines Mutterunternehmens oder eines verbundenen Unternehmens befinden oder von diesem kontrolliert werden oder für deren betriebliche Angelegenheiten dieser Marktteilnehmer oder dieses Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist, der Öffentlichkeit rechtzeitig und leicht verständlich zugänglich gemacht werden.
Zu den Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, zählen vor allem Daten über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas sowie Informationen, die Aufschluss über die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, geben.
Weitere Informationen finden Sie im REMIT-Informationsportal.