Schlichtungsstelle Energie
Für den Fall, dass es zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger zu Streitigkeiten kommt, kümmert sich die Schlichtungsstelle Energie darum, dass diese möglichst schnell beigelegt werden. Beantragt ein Verbraucher ein Schlichtungsverfahren, ist der Versorger, um den es dabei geht, dazu verpflichtet, an diesem teilzunehmen.
Reicht ein Verbraucher bei seinem Energieversorger eine Beschwerde ein, die nicht im direkten Kontakt geklärt werden kann, wird dieser darauf hingewiesen, dass er zur Lösung der bestehenden Problematik ein Schlichtungsverfahren beantragen kann. Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahren ist, dass zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorger zuvor keine Einigung erzielt werden konnte. Das Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist grundsätzlich die außergerichtliche und einvernehmliche Beilegung des Streits.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle Energie und die primären Kontaktdaten finden Sie unter schlichtungsstelle-energie.de.